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Privilegium Maius ArtikelEin Privilegium Maius war in dem Mittelalter (9. Jahrhundert bis 14. Jahrhundert) in dem allgemeinen Sinne die feierliche Form der Urkunden der päpstlichen Kanzlei, gegenüber der einfachen Form, dem Privilegium Minus. Während das Privilegium Minus durch das Breve ersetzt wurde, trat an die Stelle des Privilegium Maius die Bulle.
Im engeren Sinne versteht man unter dem Privilegium Maius (großer Freiheitsbrief) eine in dem Auftrag von Rudolf IV. gefälschte Version des Privilegium Minus (1156), mit dem den österreichischen Stammlanden der Habsburger umfangreiche Rechte zugestanden wurden. In dem Privilegium Maius wird Österreich zu dem Erzherzogtum erklärt und mit Rechten ähnlich denen der Kurfürstentümer ausgestattet:
- Unteilbarkeit der Länder
- automatische Erbfolge für den Erstgeborenen (später in der pragmatischen Sanktion erweitert)
- Eigenständige Gerichtsbarkeit ohne Möglichkeit, den Kaiser anzurufen
- Herrschaftssymbole
Das Privilegium Maius besteht aus 5 gefälschten Urkunden, die zu dem Teil angeblich von Julius Cäsar und Nero ausgestellt wurden.
Kaiser Karl IV. bestätigte das Privilegium Maius nicht. Erst der habsburgische Kaiser Friedrich III. bestätigte es 1453, später auch Rudolf II. und Karl VI.. Mit der Auflösung des Heiligen Römischen Reichs verlor das Privilegium Maius seine Bedeutung. 1856 wurde es als Fälschung identifiziert.
Die Wissenschaft, die sich mit der Echtheit von Urkunden beschäftigt, ist die Diplomatik.
siehe auch: Privilegium Minus
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